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Online-Shops: Button-Lösung tritt ab sofort in Kraft

Anbieter von Online-Shops müssen zum 1. August 2012 die Beschriftung des Bestellbuttons ihres Online-Shops konkretisieren. Beschriftungen wie „bestellen“ oder „weiter“ reichen nicht mehr aus. Ab sofort müssen Bestell-Buttons Wörter wie „zahlungspflichtig kaufen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ enthalten.

Außerdem sollen die Inhalte der relevanten Bestellinformationen denen genauer Produktbeschreibungen gleichen. Unmittelbar über dem Bestell-Button muss zudem eine Zusammenfassung des finalen Endpreises zuzüglich anfallender Versandkosten, Servicegebühren, sowie eventueller Vertragslaufzeiten gut sichtbar platziert sein. Dabei ist es egal, ob Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden.

Abmahnungen und ungültige Verträge

Wer die Regelung nicht umsetzt läuft Gefahr eine Abmahnung zu erhalten. Außerdem werden die „falsch geschlossenen Verträge“ ungültig.

B2C: ja / B2B: nein

Die neuen Regelungen gelten nur für den B2C-Handel (Business-to-Consumer). B2B-Transaktionen (Business-to-Business) sind von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen.

Hintergrund

Grund dafür war, so die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass „in den vergangenen Jahren fünf Millionen Verbraucher Opfer von Kosten- und Abofallen im Internet geworden sind“. Außerdem würden sich jeden Monat durchschnittlich 20.000 User bei den Verbraucherzentralen über ungerechtfertigte Kosten und Mahnschreiben beschweren. Die neuen Regelungen sollen helfen mehr Transparenz in das Online-Geschäft zu bringen, den Verbraucher besser zu informieren und vor versteckten Kostenfallen zu schützen.

Weiterführende Infos

  • Whitepaper des Händlerbunds zu den wichtigsten Änderungen und Gestaltungshinweise für Shopsysteme: zum Download (PDF)
  • Handlungsempfehlungen des Bundesverbands für Digitale Wirtschaft:
    zum Download (PDF)

Seminarempfehlungen:

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