Online Marketing Blog – eMBIS Akademie – der Blog für Online Marketer eMBIS GmbH

Cookie Banner: Die Richtlinie richtig umsetzen

Cookie Banner - Head

Die Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG ist durch die EU-Richtlinie 2009/136/EG geändert worden. Mit der europäischen Regelung ist der Einsatz von Cookies nur noch unter der Bedingung erlaubt, dass Besucher einer Webseite über deren Verwendung informiert werden und ihre Zustimmung erteilen müssen. Da EU-Richtlinien europäische Mitgliedsstaaten lediglich dazu verpflichten, Direktive in nationale Gesetze zu verankern, gelten für Webseitenbetreiber nach wie vor die Gesetze in Deutschland.

Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Anforderungen, auf Cookies mithilfe von Bannern hinzuweisen. Trotz der fehlenden Cookie-Hinweispflicht integrieren die meisten Webseitenbetreiber jedoch entsprechende Banner – und zwar aus zwei Gründen:

  1. Vorsorge: Sollte es eine Gesetzesänderung geben, ist die eigene Webseite nicht betroffen, da bereits entsprechende Banner implementiert sind.
  2. Google: Zahlreiche Webseitenbetreiber nutzen die Dienste des Suchmaschinenbetreibers Google, z.B. Google AdSense oder DoubleClick. Seit August 2015 müssen Nutzer der Dienste eine Einwilligung für den Einsatz von Cookies einholen (siehe: Google Unternehmen).

Es gibt aber noch einen dritten Grund, der für den Einsatz von Cookie Banner spricht: Transparenz und Vertrauen. Betreiber von Webseiten erwirtschaften in der Regel ihr Geld mit dem Besuch von Verbrauchern. Da ist es nur fair, User darüber zu informieren, welche Auswirkung ihr Besuch auf dem Portal hat und wie ihre Daten verwendet werden. Die Verwendung von Cookie-Hinweisen ist so gesehen eine vertrauensbildende Maßnahme, die Seriosität ausstrahlt und das eigene Angebot im Web attraktiver machen kann.

Was ist unter Cookies zu verstehen?

Jede Webseite speichert kleine Textinformationen, sogenannte Cookies, im Webbrowser ab. In jedem Cookie befinden sich Informationen, etwa die Einstellungen einer Webseite oder Informationen bezüglich des Einkaufswagens in einem Onlineshop. Mit einem solchen Cookie ist es beispielsweise möglich, einen Verbraucher, der bereits Kaufinteresse gezeigt hat, über mehrere Wochen auf seiner Customer Journey zu „verfolgen“ und ihm dabei weitere personalisierte Angebote zu unterbreiten.

Ein Cookie kann wie folgt aussehen:
beispielCookie=b123a456; expires=Mon, 30 mai 2016 12:01:14 UTC; path=/; secure=1

Dieses Cookie trägt den Namen beispielCookie und hat den Wert b123a456.

Hinzu kommen drei Eigenschaften:
expires gibt an, dass das Cookie nicht vor dem 30. Mai ablaufen soll.
path=/ gibt an, dass das Cookie über alle Seiten der Domain abrufbar ist.
secure=1 gibt an, dass das Cookie nur über sichere Kanäle verfügbar ist.

Weitere Informationen zum Thema Cookie finden Sie auch in diesem Video-Tutorial des Verbraucherschutz-Portals „Verbraucher sicher online“ der Technischen Universität Berlin.

So implementieren Sie den Cookie-Hinweis

Da es in Deutschland keine Pflicht zur Implementierung gibt, bestehen mehrere Möglichkeiten, den Hinweis auf die Verwendung von Cookies in Form eines Banners umzusetzen. Webseitenbetreiber können entweder eine eigene Lösung entwickeln oder sie nutzen ein fertiges Produkt. Auf cookiechoices.org stellt Google Webseitenbetreibern zahlreiche Informationen zur Implementierung von Cookie-Hinweisen zur Verfügung. Verlinkt sind auch verschiedene Implementierungen.

Cookie Banner TS
Cookie Consent von Silktide auf shop.trustedshops.com

Besonders beliebt ist Cookie Consent von Silktide. Der obige Screenshot zeigt, wie Cookie Consent von Silktide beispielsweise auf dem Gütesiegel-Portal shop.trustedshops.com implementiert ist. Das Cookie-Banner kann wahlweise als Header (oben), im Footer (unten) oder in der Ecke (rechts unten) angezeigt werden. In unserem Beispiel hat sich der Webseitenbetreiber für die dritte Lösung entschieden – was aus ästhetischen Gründen nicht ganz ideal ist, da die Bewertung von Trusted Shops darüber liegt.

Ein Cookie-Banner als Footer würde ebenfalls nicht funktionieren, da dann die Bewertungsbox den Einverstanden-Button bedecken würde. Als Header implementiert würde das Banner womöglich am besten funktionieren, jedoch Elemente wie den Warenkorb, die Sprachwahl, das Logo oder den Zugang zum Konto verdecken. In so einem Fall wäre es sinnvoll, selbst eine Lösung zu programmieren, die den persönlichen Anforderungen gerecht wird.

Informationen, Hinweise und Übersetzung

Viele Cookie-Banner sind relativ simpel konstruiert und konzentrieren sich darauf, auf die Verwendung von Cookies kurz hinzuweisen und mit einem Link auf eine detailliertere Beschreibung weiterzuleiten. Außerdem besitzen solche Cookie-Hinweise oft einen Button, über den der Besucher der Webseite sein Einverständnis erklären kann.

Was bei solchen Hinweisen häufig fehlt, ist eine genaue Beschreibung, wie Cookies gelöscht oder blockiert werden können. Mit den Cookie-Banner von cookie-bar.eu hat der Anbieter eine clevere Lösung gefunden: Mit einem Klick auf Details wird ein Fenster eingeblendet, welches dem Verbraucher weiterführende Links für seinen Webbrowser zur Verfügung stellt.

Cookie Banner CB
cookie-bar.eu zeigt weiterführende Links und erkennt automatisch die Sprache

Ein weiteres Argument für Cookie-bar.eu ist die Adaption an verschiedene Sprachen. Mit einem Script wird geprüft, welche Sprache im jeweiligen Browser eingestellt ist. Der Cookie-Banner zeigt die Hinweise dann automatisch in der passenden Sprache an.

Für welchen Anbieter oder für welches Script Sie sich entscheiden oder ob Sie eine eigene Lösung programmieren ist völlig egal. Wichtig ist, dass das Resultat für Sie und Ihr Angebot, bzw. Ihre Webseite passt und für den User auffällig genug, aber nicht störend ist. Dies gilt für die Einblendung auf Desktop-Geräten ebenso wie für Mobile Displays.

Mit Cookie-Bannern auf der sicheren Seite

Bei europaweit agierenden Unternehmen hat die neue Richtlinie große Rechtsunsicherheit verursacht. Die meisten europäischen Länder haben die Richtlinie mittlerweile umgesetzt, wenngleich sich sich die Herangehensweisen oft stark unterscheidet. Wer über Landesgrenzen hinweg Geschäfte betreibt und auf der der sicheren Seite sein möchte, entscheidet sich bei der Umsetzung für eine opt-in-Lösung und holt für das Setzen von Cookies die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer ein. Das minimiert das Risiko von Abmahnungen und weckt Vertrauen bei den Besuchern.


Sie wollen Ihr Online Marketing rechtssicher gestalten? Hier finden Sie die nächsten Termine für unser Recht im Online Marketing Seminar:

Seminar Ort Termin
Inhouse Seminar Auf Anfrage
Nach oben