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Social Sharing Buttons vor Gericht
Die deutsche Rechtsprechung und Facebook waren sich noch nie besonders grün. Das hat damit zu tun, dass der weltweit operierende Internet-Riese sich an den Datenschutzbestimmungen des eigenen Landes orientiert – oder in dem Fall seiner europäischen Niederlassung in Irland. In anderen Ländern führt das mitunter zu Problemen. Gerade erst hat das Landesgericht Düsseldorf die gängigen Social Plug-ins von Facebook und Co. für abmahnfähig erklärt. Was das aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung bedeutet, erklärt SEO-Experte und eMBIS Trainer Severin Lucks.